| |
Die
Heilige Kuh
Der Rechtsstaat ist heute die Heilige
Kuh, die über alles gestellt wird, sagt Henry M. Broder. Und
tatsächlich werden einfache Dinge losgelöst von dem Rechtsempfinden
der Menschen. Klare verständliche Verhaltensrichtlinien, die wir
gehalten sind unseren Kindern als Orientierung mitzugeben werden
ausgehebelt von einem formalen Recht, das sich längst ins Unrecht
verkehrt hat. Der sich hefeartig ausweitende Staat mit seinen
unzähligen, größtenteils überflüssigen Amtsträgern gängelt und
reguliert die Menschen immer mehr. Eine Freiheit der Entscheidung ist
vielfach nicht mehr gegeben und der Verweis aufs System, den
Rechtsstaat, das Gesetz, ersetzt die Übernahme eigener Verantwortung.
Allein heute berichtet die Presse über 3 oder 4 neue
Gesetzesinitiativen. Frau Zypris will Prostitution von unter
Achtzehnjährigen unter Strafe stellen und Zwangsprostitution ebenso.
Hatten wir da nicht bereits Gesetze? Und sie will Abmahnanwälten das
Handwerk legen und auch der Produktpiraterie einen Riegel vorschieben.
Alles ungeheure wichtig. Zig Arbeitsgruppen, Kommissionen,
Fachanwälte, Gutachter werden auf Staatskosten beschäftigt. Was würden
sie wohl treiben, wenn sie nicht ständig darüber nachdenken würden
unser Leben mehr zu regulieren? Genau: Gelangweilt an Bleistiften
knabbern. Die Geister die der Staat in seine Dienste rief und aus
Enteignung (Steuern) bezahlt muss er auch unterhalten. Und
beschäftigen.
Verantwortungsbewusste Eltern empfinden einen pädagogischen Auftrag
bei der Erziehung ihrer Kinder. Kinder und Heranwachsende sollen ein
klares und übersichtliches Rechtsempfinden bekommen, ihre Grenzen
erkennen lernen und wissen, dass auf Fehlverhalten Strafe folgt. Diese
Strafe muss der Verfehlung angemessen sein. Entschuldigung, Reue und
Sühne sind möglich und ein Teil einer sinnvollen Erziehung. Diese
klaren, nachvollziehbaren Regeln sollen ein ganzes Leben als
Richtschnur dienen und ein Leben in einem sozialen Umfeld ermöglichen.
Es ist selbstverständlich, dass diese Übersichtlichkeit auch im
späteren Erwachsenenleben gelten muss.
Das Rumgeeiere bei der Frage der Freilassung der Terroristen Mohnhaupt
und Klar ist schwer nachvollziehbar. Sicherlich gibt es gut begründete
Argumente auf beiden Seiten. 24 Jahre sind eine lange Zeit. Und es ist
berechtigt über einem Erlass der Reststrafe nachzudenken. Aber die
Grundvoraussetzung, das was wir als klare Regel unseren Kindern
beibringen und was die Erziehung zu einem brauchbaren Menschen erst
möglich macht, das Eingeständnis von Fehlverhalten, Schuld, hat man
weder von Mohnhaupt noch von Klar gehört. Wer es nicht schafft Reue zu
zeigen, Entschuldigung und Bedauern zu äußern, hat einen Anspruch auf
Straferlass verwirkt. Sowohl bei verstockten Kindern und Jugendlichen,
wie auch bei Erwachsenen. Straferlass kann nur durch Wohlverhalten
verdient werden. Untrennbar verbunden damit die Distanzierung von der
Tat.
Ein solches Bekenntnis haben wir von den um Straferlass Nachsuchenden
bisher nicht vernommen. Sollten sie ohne klares öffentliches Bedauern
und glaubhafte Distanzierung zum Tatgeschehen entlassen werden, ist
jede Erziehung der Nachfolgegeneration in Frage gestellt. Der Glaube
in unser Rechtssystem ein weiteres Mal erschüttert. Der Rechtsstaat
bleibt vielleicht bei unbedarften Gemütern eine Heilige Kuh.
Aber eine kranke. |
|