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Todesurteil!
Und das ist auch gut
so!
Es ist eine Anmaßung zu
behaupten, dass ein Staat, der in seinem Rechtssystem die Todesstrafe
als höchste Strafe für schlimmste Verbrechen, also Verbrechen gegen
das Leben vorsieht, automatisch kein Rechtsstaat ist. Jedenfalls
trifft das nicht zu, wenn das Urteil durch ordentliche Gerichte in
einer demokratischen Gesellschaft gefällt wurde und die Möglichkeit
der Berufung bestanden hat. Mit dieser Äußerung werden die
demokratische Staaten auf eine Stufe mit Diktaturen gestellt. Wir
sollten respektieren, dass sich auch demokratische
Gesellschaftsordnungen unterschiedliche Rechtssysteme geben können und
ihr Strafmaß unterschiedlich auslegen. Wir können das kritisieren,
aber wenn wir versuchen Einfluss zu nehmen in die Rechtsgestaltung
demokratischer Nachbargesellschaften maßen wir uns etwas an, was uns
nicht zusteht.
Nach unserer Auffassung
haben wir das Recht uns gegen Angriffe auf unsere Unversehrtheit mit
allen Mittel zur Wehr zu setzen. Das betrifft alle Angriffe auf unser
Leben, unsere Freiheit, unser Selbstbestimmungsrecht. Diesem Wehrrecht
inhärent ist auch eine präventive Verteidigung. Ich selbst würde
keinen Moment zögern davon Gebrauch zu machen. Das dabei die
Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben muss versteht sich von
selbst.
Saddam Hussein hat
gemordet. Er hat vielfach gemordet und die Zahl derjenigen denen er
das Leben und die Freiheit nahm wird nicht festzustellen sein. Damit
hat er sein Recht verwirkt in „unserer Mitte“, also der Gemeinschaft
der Menschen die er übrig ließ, weiter zu leben. Seine Verbrechen
sind unbestritten und natürlich hat er, und so war es richtig, einen
Prozess bekommen. (Wobei mir die Form des Ablebens des Verbrechers
Nicolae Ceausescu nicht unsympathisch war….) Das Ergebnis bei Saddam
ist bekannt: Todesurteil.
Ich persönlich empfinde
eine tiefe Genugtuung angesichts diese Urteils und hoffe, dass es
auch, nach der richtigen und erfolgten Berufungsverhandlung,
vollstreckt werden wird. Gleichzeitig kommt mir der Kaffee hoch
angesichts der Appelle der Außenminister Frankreichs und Italiens, der
Wischi-Waschi-Statements von Frau Merkel und der Softi-Haltung der EU.
Und natürlich kotzt mich Amnesty International an. Diese Organisation
deren Zielsetzung ich so überzeugend fand, so nötig und so wertvoll.
Die Verteidigung der Menschenrechte für die es immer und unter allen
Umständen einzutreten gilt. Aber eben nicht bei ausgewiesenen
Massenmördern und Verbrechern. Amnesty:
“We are independent
of any government, political ideology, economic interest or religion.”
Das mag sein, aber sie
sind nicht frei von einem unerträglichen linksliberalen
Gutmenschentum, dem Zeitgeist erlegen und Partei ergreifend, Zeit und
Geld opfernd mehr für die Täter, denn für die Opfer.

Blicken wir zurück: Am
20.11.1945 begann in Nürnberg der Prozess gegen die
Hauptkriegsverbrecher. 21 ehemals führende Vertreter des
"1000-jährigen Reiches" saßen auf der Anklagebank. Die Anklage lautete
auf Verschwörung und Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen
und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nach 9 Monaten wurde am
1.10.1946 das Urteil verlesen: 12 mal die Todesstrafe. Es gab einen
internationalen Konsens über das juristische Vorgehen gegen die
Kriegsverbrecher (Erklärung von St. James). Natürlich hatten die
Signatarmächte genaue Regeln über die Gestaltung und den Ablauf des
Prozesses. Und – um es kurz zu machen, natürlich war das Gericht, wenn
auch der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, so doch auch
„siegermachtorientiert“.
Wir können heute froh
sein, dass es damals keine Bedenkenträger à la Amnesty International
gab, keine europäischen Politiker die sich auf eine europäische
Werteordnung, als Abgrenzung zur amerikanischen (geschmähten)
verfestigten und beriefen. Damals zumindest einte sie ein gemeinsames
Interesse der Welt zu zeigen, dass Verbrecher dieser Schuldkategorie
nichts anderes verdienen als den Tod. Und – Wallfahrtsorte wie bei Heß
auch bei den anderen 12 zum Tode Verurteilten hätten wir dann
womöglich AI zu verdanken.
Es offenbart sich
einmal mehr die Kluft zwischen europäischen Denken und dem
Rechtsempfinden in den Ländern der neuen Welt. Das inzwischen auch in
diesen Ländern, verzögert zwar, die Kinder des 68iger-Gedankengutes,
die selbst nie die Erfahrungen einer Diktatur machten beim
zeitgeistgemäßen Protestieren angekommen sind verwundert nicht. Und
der Verwurf der „Siegerjustiz“ ist auch nicht neu, bereits damals
wurde er von interessierter Seite erhoben. Und Egon Krenz scheute und
schämte sich auch nicht den Begriff auf die bundesrepublikanische
Rechtsprechung anzuwenden…..
So scheint es
allemal wichtiger die Kräfte zur Wahrung der Rechte Saddams zu
investieren, als sich für die Opfer von Dafur, China, Nordkorea und
allen anderen Unrechtsopfern der Welt ein zusetzen. |