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Dokumentation - für meine Kinder damit sie später mal wissen
wie alles angefangen hat. Noch sind die Süßen ja recht klein und verstehn nicht worum es geht. Aber - eines Tages werden sie soweit sein, das Blog-Tagebuch rückwärts zu lesen. Und dann werden Sie sehen auf welchen Irrsinn wir uns zu bewegten. Dabei werde ich ihnen beibringen müssen, daß die Gefahr
einer Werteveränderung, der Einschränkung der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, unserer Moralvorstellungen, die Angst einen Fehltritt zu begehen, eine Mimose zu verletzen, nicht nur von außen in unsere Gesellschaft getragen wurde, sondern daß der Feind auch innen
sitzt, zwischen uns. Unser Nachbar ist. Nein, ich meine jetzt nicht die säkularisierten Moslems, die sich seit Jahren in unsere Gesellschaften eingefügt haben, tatsächlich die gibt es und nicht wenige, ich meine die deutschen und westlichen Gutmenschen, die Appeaser und Schönredner. Die,
die einerseits in vorauseilendem Gehorsam buckeln und zu Kreuze kriechen wie Solana, Schröder, Roth. Die, die die Auseinandersetzung um die Anmaßungen des Islam als
Vehikel benutzen um ihrem Amerikahass zu frönen wie Herr Ströbele. Oder die Künstler die sich nicht mehr trauen, weil sie keine Unterstützung erfahren, nicht mehr zeichnen was sie wollen, nicht
mehr fotografieren, was sie möchten, nicht mehr schreiben was sie denken. Wo Politganoven wie Lafontaine Gemeinsamkeiten zwischen linker Ideologie und dem Islam entdecken und Nazis, bzw. Neonazis die faschistoide Gemeinsamkeit mit dem
Islam neu bewundern. Dabei geht für mich von den braunen Glatzidioten die geringere Gefahr aus, weil sie, noch, in der Minderheit sind. Die Linken Systemveränderer aber beginnen bereits jetzt den Islamofaschisten die entsprechenden Teppiche auszurollen und sich ihnen anzudienen. Egal ob
Schröder, Grass, Lafontaine, Ströbele oder Roth. Sie alle, liebe Kinder, sind Freiheitsfeinde, die, wenn ihr mal groß seid, hoffentlich schon die Radieschen von unten bestaunen. Aber ihre Saat wird aufgehen und ihr solltet ihre Enkel erkennen
können.
Vor 3 Jahren musste ein Pferd Mohammed umbenannt werden in Momi, vorgestern war der Streit um die Karikaturen der Jyllands Posten, gestern hat der Tagesspiegel gewagt, solche Frechlinge, eine
Karikatur zu veröffentlichen, heute hat eine Künstlerin aus Angst ihre treffende Skulptur aus der Düsseldorfer Kunstakademie entfernt und morgen findet am
Amtsgericht in Lüdinghausen bei Münster ein Prozess statt gegen jemanden, der gewagt hat, per unkonventionellen Privatengagements, auf die im Koran enthaltenen Gewaltaufforderungen per
Klorolle hinzuweisen. Wenn Herr Broder die deutsche Justiz in der Tradition Freislers sieht, schreit gleich ein Staatsanwalt auf und denkt nicht darüber nach, daß die
heutigen Juristen ja von Juristen geschult wurden, die ihre Ausbildungsjahre zur Zeit Freislers verbrachten.
Inzwischen sind etliche deutsche Blogs (PI, Fakten und Fiktionen, etc.) die sich mit der Thematik auseinandersetzen gehackt worden
und ein Kommentieren, das wovon die meisten Blogs leben, ist nicht mehr möglich. Oder Webseiten sind von übereifrigen Providern vom Netz genommen worden wie z. B. Gudrun Eussner die eine hervorragende Rechercheseite unterhält. Hier, zur
Dokumentation also, womit sich deutsche Gerichte beschäftigen. Es ist bisher nicht bekannt, daß gegen moslemische Beleidigungen und Versuche der Freiheitseinschränkungen ähnlich konsequent vorgegangen wurde.
Anklageschrift des Amtsgerichtes Lüdinghausen oder: Dhimmis in Aktion
Staatsanwaltschaft
48135 Münster, 29.09.2005
Gerichtsstraße 6
Postfach 59 21
Fernruf (0251) 494-369 oder 494-1
Anklageschrift AZ: 540 Js 1309/05
BI. 53 d. A.
Der Kaufmann
Manfred V a n H o v e
wird angeklagt,
im Juli 2005 in Senden und anderen Orten
öffentlich und durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 STGB) den Inhalt des religiösen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft zu haben, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Dem Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:
Im Juli 2005 verfaßte der Angeschuldigte folgenden Text, den er unter Beifügung jeweils eines mit einem Stempelaufdruck "KORAN, DER HEILGE QUR-ÄN" versehenen Blattes Toilettenpapier an ca. 15 Moscheen, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine versandte:
"Hallo Mitbürger,
ganz nach dem Vorbild des Religionsgründers Mohammed haben islamische Terroristen einen Anschlag in London verübt. Er reiht sich in eine Vielzahl ähnlicher Anschläge, denen bereits hunderte europäische und deutsche Männer, Frauen und Kinder zum Opfer gefallen sind. Der Koran, dieses Kochbuch für Terroristen, enthält viele, Textstellen, die zu
diesen Gewalttaten aufrufen. Die Täter vollziehen also das nach, was ihnen der Koran vorgibt und in den Moscheen gelehrt wird. Neuer Höhepunkt war auch der Mord an dem holländischen Filmemacher van Gogh, der nur dafür ermordet wurde, dass er seine bürgerlichen Grundrechte in Anspruch nahm. Die Opfer dieser Terroranschläge dürfen nicht
vergessen werden. Deshalb beabsichtigen wir, eine Gedenkstätte für alle Opfer des islamischen Terrors der Vergangenheit und der Zukunft zu errichten. Sie soll durch Spenden finanziert werden. Wir haben deshalb Klopapierrollen mit dem Koranaufdruck versehen lassen, die käuflich zu erwerben sind. Ein Muster ist angefügt. Der Kaufpreis beträgt 4
Euro. Davon werden 2 Euro für die Errichtung des Mahnmahls verwendet. Wir bitten Sie, unser Anliegen zu unterstützen. Bestellungen können aufgegeben werden entweder per mail an: koranrolle@yahoo.de oder per FAX 02597-9399250."
Ein weiteres Exemplar des Textes übersandte der Angeschuldigte an den gesondert verfolgten G. Z. (Name hier bekannt, G.E.) in Bremen, der den Text in ein von ihm betriebenes Religionsforum ins Internet einstellte.
Auch der Angeschuldigte veröffentlichte das Verkaufsangebot in verschiedenen Internetforen.
Als Folge der Verbreitung bzw. Veröffentlichungen kam es zu verschiedenen Strafanzeigen und telefonischen Morddrohungen gegen den Angeschuldigten.
Darüberhinaus wandte sich am 19.07.2005 die Islamische Republik Iran mit einer offiziellen Verbalnote an das Auswärtige Amt in Berlin und bat um sofortige Unterbindung der öffentlichen Beleidigung des heiligen Koran.
Vergehen gemäß §§ 166 Abs. 1, 74 StGB.
Die sichergestellten Anschreiben, Toilettenpapierblätter und Stempel unterliegen der Einziehung.
Beweismittel:
I. Geständige Einlassung des Angeschuldigten
lI. Zeuge: KOK B. (Name hier bekannt, G.E.), zu laden über den Polizeipräsidenten - Staatsschutzabteilung - Münster BI. 183 d. A.
III. Augenscheinsobjekte:
a) Anschreiben mit Klopapierblättern Hülle BI. 178 d. A.
b) Koran-Stempel
c) Internetausdruck Bl. 14 f d. A.
Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:
I. Zur Person
II. Zur Sache:
In Folge verschiedener Terroranschläge islamistischer Täter reifte in dem Angeschuldigten der Entschluß zur Begehung der oben geschilderten Tat. Er stellte sein Verkaufsangebot in verschiedene Internetforen (z.B. "Stern", "Focus, "Baerliner") ein und verfaßte den o.g. Text, den er unter Beifügung jeweils eines Blattes Toilettenpapier, das er
zuvor mit einem zum Preis von 40 Euro erworbenen Stempel mit dem Koranzeichen versehen hatte, an Moscheen in Duisburg, Hamburg und Dortmund sowie verschiedene Fernsehsender (z.B. ARD und ZDF) und Nachrichtenmagazine (z.B. "Stern" und "Spiegel`) versandte.
Der von dem Angeschuldigten an den gesondert verfolgten G. Z. in Bremen übersandte Text wurde von diesem in einem sog. Religionsforum unter der Adresse http://25663.dynamicboard.de/t75f17-koranrolle.html im Internet veröffentlicht und führte ebenso wie die durch den Angeschuldigten selbst eingestellten Verkaufsangebote zur Möglichkeit
weltweiter Kenntnisnahme, woraufhin es am 19.07.2005 zu einem offiziellen Protest seitens der iranischen Regierung kam.
Der Angeschuldigte hat den Tatvorwurf eingeräumt, jedoch bislang jegliches Unrechtsbewußtsein vermissen lassen. Er habe lediglich provozieren wollen und von seinem Recht auf freie meinungsäußerung bzw. Kunstfreiheit Gebrauch gemacht. Für ihn sei die Toilette der einzige Ort, wo die islamische Ideologie, die für ihn auf der gleichen Stufe wie
der Nationalsozialismus stehe, hingehöre. Den Verkauf von bestempelten Toilettenpapierrollen habe er wegen des zu hohen Aufwandes zu keiner Zeit beabsichtigt, worauf er verschiedene Kaufinteressenten auch hingewiesen habe.
Entgegen der Auffassung des Angeschuldigten ist sein Verhalten durch die Grundrechte der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht gedeckt.
Er überschreitet mit der Bezeichnung des Koran als "Kochbuch für Terroristen" und dem dazu gehefteten Toilettenpapier mit dem Aufdruck "KORAN, DER HEILGE QUR-ÄN" den Bereich des durch Art. 5 GG garantierten Freiraums, der es zuläßt, sich kritisch in Wort und Bild mit anderen Religionen auseinanderzusetzen. Das Verhalten des Angeschuldigten
sprengt den Rahmen einer auf Toleranz und Achtung der personalen Würde ausgerichteten offenen Gesellschaft und droht unter dem Deckmantel der Meinungs- bzw. Kunstfreiheit das friedliche Zusammenleben zu gefährden. Dies hätte der Angeschuldigte auch erkennen können, so daß er sich allenfalls in einem vermeidbaren Verbotsirrtum befand.
Es wird beantragt,
a) das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht – Schöffengericht – in Lüdinghausen zu eröffnen
und
b) dem Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger zu bestellen.
(Demand)
Staatsanwalt weitere Informationen hier:
http://www.politikforen.de/archive/index.php/t-16575.html |
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