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Von neuen Hüften und vierten Zähnen
Klar wollen wir uns auch im Alter bewegen können. Reisen, Enkel besuchen, eine neue Freundin anlachen. Das Recht darauf haben wir in jedem Fall. Nur, - warum soll unser Enkel das bezahlen? Vielleicht will er uns ja gar nicht sehen. Aber im Ernst: Die Initiative junger Bundestagsabgeordneter erscheint
mir sinnvoll. Es kann nicht sein, daß junge Menschen, die sich eine Zukunft gestalten wollen, zweimal geschröpft werden. Einmal von den staatlichen Enteignern und dann noch von der Väter, bzw. Großvätergeneration. Das um so weniger als heute junge Menschen mehr und mehr einen Großteil der Kosten einer Ausbildung selbst aufbringen müssen. Also
der Einwand, sie zahlen nur zurück, was sie bekommen haben, schwer zu halten ist - jedenfalls auf Dauer. Aber auch die "Alten" können nicht dauernd (per Steuer) enteignet werden um die Kosten einer dritten Umschulung zu bezahlen. Mein eigener Bruder, diese Flöte, hat zunächst 22 Jahre (in Worten: zweiundzwanzig = 44 Semester) studiert. Dann einige
Zeit als Taxifahrer zugebracht und sich zum Versicherungskaufmann umschulen lassen. Da ihm das auch nicht gefiel wird er nun, von enteignetem Geld, zum Altenpfleger ausgebildet. Das mag nach Einzelfall klingen, aber allein aus meiner Abschlußklasse und der meiner Geschwister kann ich zahlreiche Beispiele benennen, wo entweder drei Neigungsstudien
oder 4 Umschulungen begonnen und wieder abgebrochen wurden. (Übrigens hier in Nordamerika muß man eine solche Umschukung sinnvollerweise selbst bezahlen!)
Wenn sich also ein sozial verträgliches Mieinander ergeben soll, dann kann das nur gehen, wenn Menschen die Zuwendung zur Elterngeneration von selbst verantwortlich empfinden und nicht per Umlage zur "Humanität" gezwungen werden. Und die Elterngeneration sollte ohnehin ein starkes Interesse daran haben
ihren Kindern eine bestmögliche Ausbildung zukommen zu lassen. Dabei stellt sich für einige Mitmenschen schon gar keine andere Möglichkeit als die, daß ihre Kinder "natürlich" studieren. Wieso eigentlich?
Diejenigen die diesen Anspruch per se haben, sollte ihn auch aus zunächst eigener Inititaive umsetzen. Die Selbstorganisation im Austausch zwischen Alten und Jungen und Jungen und Alten kann klappen wenn sie durch Erziehung als Aufgabe vermittelt und verantwortlich empfunden wird. Der
Entfremdungsprozeß, das Versagen der Pädagogik bei dem Heranführen an das Verständnis der Bedürfnisse der anderen Generation, seit Jahrzehnten, hat uns verlernen lassen unsere Bedürfnisse, aber auch Notwendigkeiten selbst zu organisieren. Der Schrei nach Vater Staat, und der Klüngel derer die diesen Schrei erhören und sofort bereit sind ihn in
Umverteilung und weitere Bevormundung umzusetzen, hat uns unmündig und unfähig gemacht selbst für unsere Rechte und Bedürfnisse einzustehen. Wenn deshalb über eine Grundgesetzänderung nachgedacht wird und auch umgesetzt wird hat das ein positives Signal. Da ein Verstoß (z.B. Staatsverschuldung) aber sanktionslos bleiben soll, ist das Ganze nichts
weiter als Makulatur. SPIEGEL ONLINE - 16. April 2005, 16:27
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,351726,00.html
Grundgesetzänderung
Aufstand der jungen Generation
Von Dominik Cziesche und Markus Verbeet
Überwiegend jüngere Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen wollen das Grundgesetz ändern: Die Alten sollen nicht auf Kosten der Jungen leben dürfen.
Berlin - Das Gesicht des fünffachen Vaters ziert ein grauer Bart, ein weißer Resthaarschopf rahmt den markanten Kopf: Ernst Ulrich von Weizsäcker, 65, ist wohl so ziemlich der letzte Bundestagsabgeordnete, den man verdächtigen würde, er wolle einen Jugendaufstand anzetteln. Doch der SPD-Mann hat gemeinsam mit anderen - wesentlich jüngeren -
Parlamentariern einen großen Plan. 49 zumeist junge Abgeordnete aus allen Fraktionen wollen mit einer Gesetzesinitiative für mehr Generationengerechtigkeit sorgen: Die Alten, so sehen es die Jung-Politiker, sollen in Deutschland nicht länger auf Kosten der Jugend leben dürfen.
Daher wollen sie nun gleich das Grundgesetz ändern und haben einen neuen Artikel 20b formuliert: "Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen." Der Vorschlag soll in dieser Woche im SPD-Fraktionsvorstand beraten werden.
Es ist der Aufstand einer Generation, deren Unmut angesichts düsterer Zukunftsaussichten wächst. "Alte, gebt den Löffel ab", tönte kürzlich der Chef der FDP-Nachwuchsorganisation Junge Liberale, Jan Dittrich, 28. Und im Sommer 2003 vergriff sich der damals 23-Jährige Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, im Ton: Er halte nichts davon,
"wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen", sagte er - der Protest war gewaltig.
Die Parlamentarier formulieren im Methusalem-Konflikt nun weniger polemisch, aber genauso deutlich: "Politischen Entscheidungen wohnt ein Strukturproblem inne, nämlich eine Tendenz zur Bevorzugung der Gegenwart und zur Vernachlässigung der Zukunft", schreiben sie in ihrem Entwurf vom 4. April und nennen drei Probleme: Staatsverschuldung,
Umweltzerstörung und unzureichende Investitionen in Bildung und Forschung.
Gegen all das soll eine doppelte Verfassungsänderung helfen. Neben dem neuen Artikel 20b soll der bestehende Artikel 109 geändert werden: In der Finanzpolitik müssten Bund und Länder dann womöglich stärker an künftige Generationen denken, allzu leichtfertige Schuldenmacherei könnte das Bundesverfassungsgericht wohl leichter unterbinden.
Solche Änderungen des Grundgesetzes erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit, 401 der 601 Abgeordneten müssten zustimmen. Doch das Vorhaben wird in den Fraktionen misstrauisch beäugt. Auch, weil die jungen Kollegen, darunter die SPD-Leute Sabine Bätzing, 30, und Marco Bülow, 33, klammheimlich an dem Entwurf gearbeitet haben. Sie wollen ihn jetzt nicht
einmal öffentlich kommentieren.
Kaum machte der Antrag Ende vergangener Woche die Runde, regte sich Widerstand. Die SPD-Abgeordneten Christine Lambrecht, 39, und Florian Pronold, 32, warnten eilends in einem Brief an Fraktionschef Franz Müntefering, dass durch das Vorhaben ihrer Altersgenossen "der Eindruck entstehen könnte, der viel zitierte 'Kampf der Generationen' zwischen
Jüngeren und Älteren breche nun auch in der SPD-Fraktion aus". Zudem fürchten die beiden Parlamentarier, dass noch mehr Macht von Berlin nach Karlsruhe wandere: "Politische Entscheidungen müssen vom Parlament und nicht vom Bundesverfassungsgericht getroffen werden."
Die Richter könnten die Grundgesetzänderungen tatsächlich heranziehen; die Länder etwa könnten sich in Finanzstreitigkeiten mit dem Bund auf Artikel 109 berufen, die Opposition hätte womöglich ein weiteres Druckmittel. Doch wird es einzelnen Bürgern wohl nicht möglich sein zu klagen, ein "Generationengrundrecht" gewähren die neuen Bestimmungen
nicht: Die vorgeschlagenen Regeln enthalten verbindliche Richtlinien für den Staat, nicht aber einklagbare Rechte für den Bürger.
So genannte Staatszielbestimmungen sind unter Staatsrechtlern umstritten. Manchen gelten sie als wichtige Signale, anderen nur als überflüssige "Verfassungslyrik". 1994 wurde der Umweltschutz im Grundgesetz verankert, 2002 folgte der Tierschutz, und im vergangenen Herbst hat sich eine Enquete-Kommission des Bundestages noch dafür ausgesprochen,
Schutz und Förderung der Kultur ebenfalls mit Verfassungsrang auszustatten.
Die "Generationengerechtigkeit" müsse es da auf jeden Fall auch ins Grundgesetz schaffen - damit "die Gestaltungsspielräume der heutigen Generation und der künftigen Generationen in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen", so die Abgeordneten. Doch sie wissen, dass der Widerstand erdrückend sein wird: Der letzte, der sich bei dem Thema
vergaloppierte, der Jung-Liberale Dittrich, muss immer noch erfahren, welche Folgen derartige Entgleisungen haben können. Dittrich musste zurücktreten und tat noch in der vergangenen Woche Buße: Da setzte er sein öffentlich gegebenes Versprechen um und arbeitete fünf Tage lang in einem Senioren-Stift.
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