| |
Fulltime-Job mit sicherem Einkommen
Die Mitglieder des Landtages haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (Diäten), die ihre Unabhängigkeit sichern soll. Diese Regelung gehört wie die Indemnität oder Immunität zu den Schutzrechten der Abgeordneten. Dahinter steht der berechtigte Anspruch der Öffentlichkeit, dass Volksvertreter unbestechlich sein sollen.
Ohne Diäten könnten nur Personen mit Vermögen oder hohen Einkünften ein Mandat wahrnehmen. In diesem Fall wäre die Mehrheit der Bevölkerung vom Parlament ausgeschlossen. Die Höhe der Diäten beschließt der Landtag selbst. Hintergrund
Materielle Unabhängigkeit ist ebenso wie das Recht auf Immunität oder Indemnität eine unabdingbare Voraussetzung für parlamentarische Arbeit frei von Zwang und Einschüchterung. Und nur, wenn die Diäten eine ausreichende Existenzgrundlage bieten und der Bedeutung des Amtes gerecht werden, kann den Landtagsmitgliedern zugemutet werden, sich voll auf
ihre Arbeit als Volksvertreter zu konzentrieren.
(Quelle: Homepage des Landtages Niedersachsen) Was regen wir uns denn auf? Ludger Vollmer, Hertha Däubler-Gmelin und alle anderen Abgeordneten mit Nebentätigkeiten
werden als Abgeordnete eben nicht ausreichend bezahlt. Eben das ist der Grund warum sie nach weiteren Einnahmequellen ausschau halten müssen. Besonders intelligent stellen sie sich dabei allerdings nicht an. Oder anders ausgedrückt: Sie sind auffallend lernresistent. Rita Süßmuth oder Rudolf Scharping waren ihnen jedenfalls keine Warnung. Würde in
der "freien" Wirtschaft sich ein Mitarbeiter dermaßen dusslig anstellen wäre er weg vom Fenster. Aber Politiker und Abgeordnete schützen sich gegenseitig, schließlich sitzen sie ja im gleichen Boot.
Diäten im Bund
und in den Landesparlamenten
|
Grundentschädigung
- steuerpflichtig -
Euro
|
allgemeine
Aufwandsentschädigung
- steuerfrei -
Euro
|
Bund: |
7.009,-- |
3.551,-- |
Baden - Württemberg: |
4.666,-- |
889,-- |
Bayern: |
5.861,-- |
2.724,--(1) |
Berlin(2): |
2.951,-- |
870,-- |
Brandenburg: |
4.399,-- |
872,-- |
Bremen(2) : |
2.485,-- |
421,-- |
Hamburg ab 01.04.04: |
2.224,-- |
420,-- |
Hamburg ab 01.04.05: |
2.252,-- |
420,-- |
Hessen: |
6.490,-- |
517,-- |
Mecklenburg – Vorpommern: |
3.909,45 |
1.103,49 |
Niedersachsen: |
5.403,-- |
1.027,-- |
Nordrhein – Westfalen: |
4.807,-- |
1.206,-- |
Rheinland - Pfalz: |
4.980,81 |
1.124,84 |
Saarland: |
4.429,-- |
1.042,-- |
Sachsen: |
4.284,-- |
1.161,-- |
Sachsen - Anhalt: |
3.937,-- |
997,-- |
Schleswig – Holstein: |
3.926,72 |
(818,07) |
Thüringen: |
4.318,34 |
1.049,55 |
( ) = DM-Betrag in Euro umgerechnet
1 einschließlich Reisekosten
2 "Teilzeitparlament" Quelle: Webpage des Landtages Niedersachsen |
|
|